Honorar des Steuerberaters

Lohnt sich der Gang zum Steuerberater?

Honorar des Steuerberaters

Lohnt sich der Gang zum Steuerberater?

Das Steuerrecht ist kompliziert. Vielen Steuerpflichtigen ist der Umgang mit ihrer Steuererklärung daher eine lästige Pflicht, die man gerne auf den Steuerberater auslagert. Wir helfen Ihnen hier gerne und berechnen für unsere Dienste ein Honorar, dass gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung geregelt wird.

Je komplexer Ihr Steuerfall ausfällt und je weniger Kenntnisse Sie vom Steuerrecht besitzen, je mehr Sie sich beruflich auf Ihr Geschäft konzentrieren wollen und dabei auf qualifizierte betriebswirtschaftliche und vorausschauende steuerrechtliche Beratung Wert legen und insbesondere je kostbarer Ihnen Ihre Freizeit oder die Zeit mit Ihrer Familie ist, desto mehr lohnt sich für Sie der Gang zum Steuerberater.

Honorar im Überblick

Die Gebühren eines Steuerberaters, gesetzlich geregelt in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), setzen sich aus verschiedenen Gebühren für die jeweils erbrachten Dienstleistungen sowie einem Auslagenersatz zusammen.

Für den überwiegenden Teil der Tätigkeiten eines Steuerberaters sieht die StBVV die Wertgebühr vor. Diese Wertgebühr berechnet sich anhand eines Gegenstandswertes (z.B. Jahresumsatz, Gewinn, Bilanzsumme, zu versteuerndes Einkommen, Höhe der Einkünfte) und den sich daraus ergebenden Wert nach der entsprechenden Tabelle der StBVV. Darüber hinaus existieren nach der StBVV bestimmte Beratungsleistungen, welche anhand einer Zeitgebühr berechnet werden.

Die StBVV gibt dem Steuerberater in der Regel jedoch nur einen bestimmten Rahmen für eine Gebühr vor. Die sogenannte Mittelgebühr ergibt sich als Mittelwert der Gebührenober- und -untergrenze und hat sich als eine Richtgröße für das Steuerberaterhonorar etabliert. Zu- und Abschläge von der Mittelgebühr sind grundsätzlich individuell möglich. Von dem Mittelwert wird beispielsweise nach unten abgewichen, sofern es sich um einen einfacheren Sachverhalt handelt. Bei komplexeren Tätigkeiten kann dagegen die Mittelgebühr nach oben korrigiert werden.

Honorarschätzung

Eine überschlägige Kosteneinschätzung können Sie selbst mit einem Honorarrechner im Internet erhalten. Oder Sie sprechen uns direkt im Rahmen der Erstberatung an, so dass wir Ihnen eine Schätzung unseres voraussichtlichen Honorars konkret für Ihren Beratungsbedarf ermitteln.

In unserer Kanzlei haben wir die Prozesse für Sie optimiert. Hierdurch erzielen Sie selbst nicht nur einen Mehrwert im reibungsloseren Ablauf unserer Dienstleistungen, sondern neben Ihrer unmittelbaren Zeitersparnis unterschreiten wir die Mittelgebühr im Rahmen der StBVV dort, wo die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten gut funktioniert.

Mehr Honorartransparenz

Mit der Honorarabrechnung versuchen wir stets unser Honorar so transparent wie möglich zu erläutern. Wenn Sie anstelle der Abrechnung nach der StBVV jedoch noch mehr Kostensicherheit wünschen, vereinbaren wir in Einzelfällen und auf Wunsch eine pauschale Vergütung mit unseren Mandanten.

Zudem kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, in einer Vergütungsvereinbarung die Berechnung des Honorars nach der Zeitgebühr mit im Voraus kalkulierten Stundensätzen zu regeln.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage:

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