Monatsinformation Juni 2026 – die wichtigsten Themen
Die aktuelle Monatsinformation enthält wichtige Hinweise für GmbHs, Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer. Im Mittelpunkt stehen diesmal folgende Themen:
- Grundsteuer: Offene Einspruchsverfahren prüfen: Gegen das Bundesmodell sind Verfassungsbeschwerden anhängig. Bereits eingelegte Einsprüche können bis zur Entscheidung ruhen. Unabhängig davon sollten Grundstücksfläche, Grundstücksart, Wohnfläche und Bodenrichtwert auf individuelle Fehler kontrolliert werden. Die festgesetzte Grundsteuer bleibt trotz Einspruch grundsätzlich zahlbar.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Vertrauensschutz: Eine fehlende Gelangensbestätigung schließt den Vertrauensschutz nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob der Unternehmer die unrichtigen Angaben des Abnehmers auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. Eine sorgfältige Dokumentation bleibt dennoch unverzichtbar.
- Kassenführung bei mobilen Gewerbebetrieben: Auch Betriebe ohne feste Betriebsstätte müssen Bareinnahmen und Wareneinkäufe vollständig, einzeln und zeitnah dokumentieren. Formelle Kassenmängel können zur Verwerfung der Buchführung und zu erheblichen Hinzuschätzungen führen.
- Auslands-Homeoffice von Arbeitnehmern: Längere oder regelmäßig wiederkehrende Arbeit im Ausland kann dort Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Registrierungspflichten des Arbeitgebers auslösen. Solche Tätigkeiten sollten deshalb vorab steuerlich geprüft und verbindlich geregelt werden.
- Hotel- und Raummieten bei der Gewerbesteuer: Regelmäßig und planmäßig angemietete Hotelzimmer oder Veranstaltungsräume können der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Maßgeblich ist insbesondere, ob die angemieteten Räume nach dem Geschäftskonzept dauerhaft für den Betrieb benötigt werden.
- Fahrten zwischen Wohnung und eigener Betriebsstätte: Bei Unternehmern ist der Betriebsausgabenabzug für Fahrten zur dauerhaft aufgesuchten Betriebsstätte beschränkt. Wird ein betrieblicher Pkw ohne Fahrtenbuch genutzt, kann zusätzlich zur 1-%-Regelung ein Ansatz für diese Fahrten erforderlich sein.
- Vorsicht vor gefälschten Zahlungsaufforderungen: Betrüger versenden vermeintlich amtliche Rechnungen oder Bußgeldandrohungen wegen der Offenlegung von Jahresabschlüssen. Unternehmen sollten Absender, Bankverbindung und Zahlungsgrund sorgfältig prüfen und keine unbekannten Links oder Anhänge öffnen.
