Werden Sie Mandant bei uns
Ein Gespräch sagt mehr als eine Website.
Werden Sie einfach Mandant bei uns
1. Kontaktaufnahme
(kostenloses Erstgespräch)
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir vereinbaren mit Ihnen ein für Sie kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch. Bei diesem Termin lernen Sie uns kennen, denn ein persönliches Gespräch sagt stets mehr als eine Website.
Möglicherweise können wir im Erstgespräch bereits einzelne Fragen klären. Damit gehen Sie keine Verpflichtung ein. Sie entscheiden sich im Nachgang, ob Sie unser Mandant werden möchten.
2. Daten übermitteln
Als unser Mandant erhalten Sie von uns eine übersichtliche Checkliste, mit deren Hilfe Sie nichts vergessen können. Zudem rufen wir auch alle verfügbaren Daten nach erteilter Vollmacht vom Finanzamt elektronisch ab. Alle Unterlagen vergleichen wir mit den uns vorliegenden Daten. Sollten doch einmal Unterlagen fehlen, werden wir Sie rechtzeitig darauf ansprechen.
Die Datenübermittlung zwischen Ihnen und uns können wir mit Hilfe der DATEV elektronisch durchführen, sofern dies auch Ihrem Wunsch entspricht. Höchste Sicherheitsvorkehrungen für Ihre Daten gemäß der DSGVO sind für uns selbstverständlich. Auf diesem Wege betreuen wir deutschlandweit und sogar im Ausland unsere privaten Mandanten.
3. Erstellung Ihrer Steuererklärung
Sobald uns alle Daten und Unterlagen vorliegen, beginnt unsere Arbeit. Dadurch gewinnen Sie Ihre Freizeit mit der Sicherheit zurück, dass Ihre Steuererklärung in professionellen Händen liegt.
Nach der Erstellung der Steuererklärung benötigen wir nur noch Ihre Unterschrift. Für uns ist hierbei ein Besprechungstermin selbstverständlich, in welchem wir Sie individuell über alle aktuellen steuerlichen Änderungen aufklären und Ihnen gegebenfalls steuersparende Hinweise aufzeigen. Anschließend versenden wir Ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt.
4. Steuern zurückholen
Im Durchschnitt bekommt jeder Steuerpflichtige eine Steuererstattung von rund 1.027 € (Statistisches Bundesamt 2020). Es wäre jedoch unseriös, wenn wir Ihnen an dieser Stelle eine Erstattung versprechen würden. Unser Anspruch besteht darin, für Sie das Beste herauszuholen.
Selbstverständlich prüfen wir auch Ihren Bescheid und führen ein eventuelles Einspruchsverfahren.
5. Was darf ein Steuerberater kosten?
Unser Honorar ergibt sich grundsätzlich aus der Vergütungsverordnung für Steuerberater. Individuelle Honorarvereinbarungen sind möglich.
6. Digitalisierung
Auch mit traditioneller papiergebundener Buchführung sind Sie bei uns gut aufgehoben. Da die Zukunft sich seitens der Behörden und wirtschaftlichen Effizienzanforderungen zunehmend digital gestaltet, wird für Sie der Schritt zur Digitalisierung erforderlich werden. Dabei stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite und beraten Sie, welche Maßnahmen dazu notwendig sind.
Doch selbst bei unseren digitalen Prozessabläufen kommt Ihre persönliche Beratung nicht zu kurz. Denn vor der Abgabe Ihrer Steuererklärung führen wir auch im digitalen Zeitalter ein Beratungsgespräch. Wenn Sie nicht persönlich zu uns kommen möchten oder können, führen wir dies auf Wunsch auch per Videokonferenz oder Telefon, um weitere Steuersparpotenziale auch bei unseren „digitalen“ Mandanten zu erkennen und zu heben.